Eurocode 8 Seismische Einwirkungen
Seismische Einwirkungen werden als unfallbedingte Einwirkungen eingestuft. Sie werden mit Hilfe eines linear-elastischen Berechnungsmodells ermittelt. Der Konstrukteur wählt zwischen einem dissipativen Verhalten (das es ermöglicht, die in Form von plastischen Verformungen eingebrachte Energie abzubauen) und einem nicht-dissipativen Verhalten der Struktur mithilfe eines Verhaltensbeiwert q. Je größer der Verhaltensbeiwert q ist, desto mehr nimmt die seismische Einwirkung ab. Aber im Gegenzug müssen jedoch besondere konstruktive Anordnungen getroffen werden, um die Energie abzubauen (kontrollierte Schwächung bestimmter Abschnitte, geometrische Begrenzungen, geometrisches Verhältnis zwischen den Elementen, Anforderungen an die Konstruktion von Schraubverbindungen, Anforderungen an die Fertigung, ...).
Ist mein Gebäude von Erdbeben betroffen?
Sofortige Bewertung
Berechnung der Auslegungsbeschleunigung
- Referenz-Spitzenwert der Bodenbeschleunigung auf Baugrundklasse A
agR (Nationaler Anhang / Gesetzt)
abhängig vom Ort der Errichtung - Bedeutungsbeiwert
γI (EN 1998-1 § 4.2.5 / Gesetzt)
abhängig von der Verwendung der Konstruktion - Untergrundparameter
S (EN 1998-1 § 3.2.2.2 / Gesetzt)
abhängig vom stratigraphischen Profil des Bodens ρ - Bemessungs-Bodenbeschleunigung am Boden
agS (EN 1998-1 § 3.2.2.2)
- Bemessungsspektrum für die elastische Analyse
Sd (EN 1998-1 § 3.2.2.5) / Gesetzt)
- Schwingungsdauer des Gebäudes
T (EN 1998-1 § 4.3.3.2.2)
abhängig von Höhe und Steifigkeit des Gebäudes - Verhaltensbeiwert
q (EN 1998-1)
abhängig vom strukturellen Entwurfskonzept - Beschleunigung des Gebäudes
Sd(T) abhängig von der Schwingungsdauer des Gebäudes und dem strukturellen Verhalten